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Allgemeine Geschäfts-
und Lieferbedingungen

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§1  Allgemeines: 
 

1. Allen unseren Lieferungen und Leistungen, auch solchen aus künftigen Geschäftsabschlüssen, liegen ausschließlich unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Bedingungen des Kunden gelten selbst dann nicht, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen und die Lieferung ausführen. Abweichungen und Ergänzungen
des Kunden sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung und nur für den Auftrag wirksam,
für den wir sie bestätigen. 

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2. Mündliche Änderungen oder Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form. 

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§2    Angebote und Zahlungsbedingungen:

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a) Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Ist eine Bestellung als Angebot gem. §145 BGB zu qualifizieren, so bedarf die Verbindlichkeit des Auftrags die Bestätigung in ausdrücklich mündlicher oder aber schriftlicher Form.

 

b) Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgeblich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

 

1. Von uns bestrittene oder nicht rechtskräftige festgestellte Gegenforderungen berechtigen den Käufer weder zur Zurückhaltung noch zur Aufrechnung. 

 

2. Falls keine gesonderte Zahlungsbedingung vereinbart wurde, gilt grundsätzlich die Zahlungsbedingung „Nettoinnerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum“.

 

3. Ein vereinbartes Skonto setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers zum Zeitpunkt der Skontierung voraus. 

 

4. Bei Überschreiten des Zahlungszieles, spätestens ab Verzug, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen. 

 

5. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, stehen uns die Rechte aus §321 BGB (Unsicherheitseinrede) zu. Wir sind danach berechtigt, alle unverjährten Forderungen aus den laufenden Geschäftsverbindungen dem Käufer fällig zu stellen. Bei Zahlungsverzug sind wir zudem berechtigt, die Ware nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zurück zu verlangen, sowie die Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung gelieferter Ware zu untersagen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Alle diese Rechtsfolgen kann der Käufer durch Zahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe unseres gefährdeten Zahlungsanspruchs abwenden. Die Vorschrift der Insolvenzordnung bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. 

 

 

§3    Lieferfristen / Lieferzeiten: 

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1. Lieferfristen und Termine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Betrieb verlassen hat. 

 

2. Lieferfristen verlängern sich in angemessenem Umfang bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Derartige Umstände teilen wir dem Käufer unverzüglich mit. Diese Regelungen gelten entsprechend für Liefertermine. Wird die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten. 

 

3. Die Haftung von HappyMax24 (Inh. SvenPriebke) auf Schadensersatz wegen Verzugs und Nichterfüllung ist stets auf vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für entgangenen Gewinn haftet HappyMax24 (Inh. SvenPriebke) nur bei nachweisbarem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

 

4. Wird der Versand auf Bitten des Käufers verzögert, so werden ihm beginnend einem Monat nach der Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten berechnet. 

 

 

§4  Ausführung der Lieferungen: 

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1. Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers, geht die Gefahr bei allen Geschäften, auch bei franko- und Frei-Haus-Lieferungen, auf den Käufer über. Pflicht und Kosten der Entladung gehen zu Lasten des Käufers. Für Frachtversicherung sorgen wir nur auf Anweisung und Kostenübernahme des Käufers. Bei der Versendung der Ware können wir die Beförderungsmittel und den Versandweg frei wählen und dieses unter Ausschluss jeder Haftung 

 

 

§5  Gewährleistung und Gesamthaftung: 

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1. Handelsübliche oder geringfügige, technische nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe, Breite, Gewicht etc. berechtigen nicht zu Mängelrügen.

 

2. Im Übrigen bestimmt sich die Gewährleistung unter Ausschluss weiterer Ansprüche nach folgenden Bestimmungen:

 

a. HappyMax24 (Inh. SvenPriebke) verpflichtet sich, nach ihrer – billigem Ermessen unterliegenden – Wahl zur Nach -besserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nachbesserung oder Ersatz teil Lieferung kann der Käufer unter Ausschluss weiterer Rechte eine Minderung der Vergütung oder aber nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitere Ansprüche stehen dem Käufer nicht zu. Die Vorschriften der §§ 377, 378 HGB bleiben hiervon unberührt.

 

b. Die Beeinträchtigung des Liefergegenstandes, die durch natürlichen Verschleiß, Beschädigung oderunsachgemäße Behandlung z.B. Fehlanschluss entstanden sind, berechtigen nicht zu Gewährleistungsansprüchen. Darüber hinaus berechtigen vom Käufer begehrte Beschaffenheitsvereinbarungen oder aber Eigenschaften nur dann zu Gewährleistungsansprüchen, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von HappyMax24 (Inh. SvenPriebke) zugesichert sind.

 

c. HappyMax24 (Inh. SvenPriebke) schriftlich bei Vertragsschluss bestätigte Daten über Leistung, Verbrauch etc. sind nur dann gewährleistungsrelevant, wenn HappyMax24 (Inh. SvenPriebke) die Einhaltung ausdrücklich schriftlich garantiert hat.

 

d. Der Käufer ist verpflichtet HappyMax24 (Inh. SvenPriebke) die erforderliche Zeit und die Gelegenheit für die Ersatz -lieferung oder Nachbesserung einzuräumen, wobei der Käufer auch zusichert, auf etwaige Einkaufs Probleme von HappyMax24 (Inh. SvenPriebke)  Rücksicht zu nehmen.

 

e. Die Haftung HappyMax24 (Inh. SvenPriebke) erlischt, wenn der Käufer selbst oder Dritte ohne vorherige Zustimmung HappyMax24 (Inh. SvenPriebke) Nacharbeiten oder Änderungen an der Lieferung von HappyMax24 (Inh. SvenPriebke) vorgenommen haben, oder wenn von HappyMax24 (Inh. SvenPriebke) nicht gelieferte oder noch nicht freigegebene Teile verwendet wurden, es sei denn, HappyMax24 (Inh. SvenPriebke) wurde zuvor unter Einräumung einer angemessenen Frist die Gelegenheit zur Nachbesserung eingeräumt.

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f. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Mängelfolgeschäden, Verletzung von vertraglichen odergesetzlichen Nebenpflichten, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss oder unerlaubter Handlung wird ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Seiten von HappyMax24 (Inh. SvenPriebke) oder seitens der Erfüllungsgehilfen von HappyMax24 (Inh. SvenPriebke) auf Vorsatz, auf grob fahrlässigem Verhalten oder auf Verletzung der Kardinalpflichten.

 

g. Soweit HappyMax24 (Inh. SvenPriebke) zum Schadensersatz verpflichtet ist, beschränkt sich diese Verpflichtung stets auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses HappyMax24 (Inh. SvenPriebke)  voraussehbaren Schaden.

 

h. Ansprüche wegen fahrlässig unterlassener Aufklärung über negative Sacheigenschaften der Produkte von HappyMax24 (Inh. SvenPriebke) sind, soweit dadurch kein Sachmangel begründet wird, ausgeschlossen, es sei denn, HappyMax24 (Inh. SvenPriebke) hat zusätzlich eine Beratung des Käufers übernommen. Unberührt von diesen Bestimmungen bleiben die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes. 

 

3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von HappyMax24 (Inh. SvenPriebke). 

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§6  Eigentumsvorbehalt: 

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1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen. 

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§7  Recht des Käufers auf Rücktritt vom Vertrag: 

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1. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn HappyMax24 (Inh. SvenPriebke) die gesamte Leistung endgültig unmöglich wird. Dasselbe gilt bei Unvermögen von HappyMax24 (Inh. SvenPriebke). Ist HappyMax24 (Inh. SvenPriebke) die Leistung zum Teil unmöglich, so hat der Käufer nur dann ein Rücktrittsrecht, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung hat. Ansonsten kann der Käufer die Gegenleistung entsprechend mindern. 

 

2. Liegt ein Lieferverzug im Sinne von §5 dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen vor, so kann der Käufer unter den Voraussetzungen des §3232 BGB vom Vertrag zurücktreten. 

 

3. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Käufers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet. 

 

4. Der Käufer hat ferner ein Rücktrittsrecht, wenn HappyMax24 (Inh. SvenPriebke) eine ihr gestellte, angemessene Nachfrist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung bezüglich eines zu vertretenden Mangels durch ihr Verschulden untätig verstreichen lässt. Das Rücktrittsrecht des Käufers besteht auch bei Unmöglichkeit oder Unvermögen zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung von HappyMax24 (Inh. SvenPriebke). 

 

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§8  Recht des Lieferers auf Rücktritt vom Vertrag:

 

1. Treten unvorhergesehene Ereignisse im Sinne von §3 dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ein, welche die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb HappyMax24 (Inh. SvenPriebke) erheblich einwirken, wird der Vertrag angemessen angepasst. Gleiches gilt für den Fall nachträglich sich einstellender Unmöglichkeit der Ausführung. Ist dies wirtschaftlich nicht vertretbar, steht HappyMax24 (Inh. SvenPriebke) das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Käufers aufgrund eines solchen Rücktritts sind nicht gegeben, sofern nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln und Verschulden des Lieferers vorliegen. 

 

2. Will HappyMax24 (Inh. SvenPriebke) von diesem Rücktritt Gebrauch machen, so hat sie dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Käufer mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Käufer eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart worden war. 

 

 

§10  Erfüllungsort und Gerichtsstand: 

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1. Erfüllungsort für die Lieferverpflichtung ist der Ort des Firmensitz. 

 

2. Gerichtsstand ist Hameln, sofern der Kunde Vollkaufmann im Sinne des §38 Abs. ZPO ist. HappyMax24 (Inh. SvenPriebke) ist jedoch berechtigt, Klage am Sitz des Käufers zu erheben. Die Gerichtsvereinbarung gilt auch für Scheck und Wechselprozesse. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendungen des Einheitlichen UN- Kaufsrecht- CISG- ist ausgeschlossen. 

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§11  Schlussbestimmungen: 

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Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der obigen Bestimmungen nicht berührt. Sollte eine Teilklausel unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der Restklausel unberührt, wenn dies inhaltlich von der Teilklausel trennbar, im Übrigen aus sich heraus verständlich ist und im Gesamtgefüge des Vertrages eine verbleibende sinnvolle Regelung ergibt. 

Anderslautende Bedingungen – soweit nicht schriftlich und separat vereinbart wurden – 

gelten nicht. 

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Stand: Dezember 2019

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